Immer wieder gibt es Streit um das Widerrufsrecht bei konfigurierten Notebooks oder PCs. Händler argumentieren oft, dass durch die individuelle Zusammenstellung eine Maßanfertigung entstehe und somit das Widerrufsrecht des Kunden erlösche. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat nun in einem aktuellen Fall klargestellt: Die Konfiguration eines Notebooks innerhalb vorgegebener Standardoptionen schließt das Widerrufsrecht nicht aus.
OLG Brandenburg stellt klar: Konfigurierte Notebooks sind keine Maßanfertigung
In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine wichtige Entscheidung zum Rückgaberecht im Online-Handel getroffen. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und stellt klar, dass die Konfiguration von Notebooks nicht als Maßanfertigung gilt, die das Widerrufsrecht ausschließen würde.
Ebay-Nutzer bestellte konfiguriertes MacBook Pro und widerrief Vertrag
Der Fall begann damit, dass ein Ebay-Nutzer ein konfiguriertes MacBook Pro im Wert von 7.049 Euro bestellte. Nachdem er den Vertrag widerrief, forderte er die Rückerstattung des Kaufpreises. Doch die Händlerin weigerte sich, das Geld zurückzuzahlen.
Händlerin verweigerte Rückzahlung mit Verweis auf §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Die beklagte Händlerin berief sich auf §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, wonach das Widerrufsrecht nicht für Verträge über Waren besteht, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sie argumentierte, dass die Konfiguration des MacBooks eine individuelle Anpassung darstelle und somit das Rückgaberecht ausschließe.
Das OLG Brandenburg sah dies jedoch anders. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass die Auswahl von Standardkomponenten wie Prozessor, Arbeitsspeicher oder Festplatte keine Maßanfertigung im Sinne des Gesetzes darstellt. Der Online-Händler muss auch bei konfigurierten Notebooks das Widerrufsrecht gewähren.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz im Online-Handel. Sie stellt sicher, dass Kunden auch bei individualisierten Produkten von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen können, solange die Anpassungen im Rahmen vordefinierter Optionen erfolgen.
Landgericht wies Klage des Käufers zunächst ab
In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage des Käufers abgewiesen. Die Vorinstanz argumentierte, dass durch die Auswahl verschiedener Komponenten für das MacBook Pro eine individuelle Anfertigung vorliege und somit der Kaufvertrag nicht widerrufen werden könne.
Gericht sah durch Komponentenauswahl eine individuelle Anfertigung
Das Landgericht vertrat die Auffassung, dass die Individualisierung des Notebooks durch die Auswahl spezifischer Komponenten wie Prozessor, Arbeitsspeicher und Festplatte ausreichend sei, um das Gerät als Maßanfertigung einzustufen. Somit sei das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers ausgeschlossen.
Schwieriger Weiterverkauf des Geräts aufgrund individueller Konfiguration
Die Vorinstanz sah außerdem ein Problem für den Händler darin, dass das individuell konfigurierte MacBook Pro nicht ohne weiteres in seinen Ursprungszustand zurückversetzt werden könne. Dies erschwere den Weiterverkauf des Geräts erheblich, da es sich um ein speziell auf den Käufer zugeschnittenes Produkt handele und nicht mehr der Standardkonfiguration entspreche.
OLG hob Entscheidung auf: Käufer hat Widerrufsrecht
In einer überraschenden Wendung hob das Oberlandesgericht (OLG) die Entscheidung der Vorinstanz auf und entschied zugunsten des Käufers. Die Berufungsinstanz stellte klar, dass dem Käufer sehr wohl ein Widerrufsrecht zusteht, auch wenn er das Notebook online konfiguriert hatte.
Notebook wurde nicht nach spezifischen, individuellen Vorgaben hergestellt
Das OLG betonte, dass das Notebook nicht nach spezifischen, individuellen Vorgaben des Käufers angefertigt wurde. Vielmehr handelte es sich um eine standardisierte Online-Konfiguration, bei der der Käufer lediglich aus vorgegebenen Optionen wählen konnte. Diese Art der Konfiguration stellt keine Maßanfertigung im Sinne des Gesetzes dar und rechtfertigt somit keinen Ausschluss des Widerrufsrechts.
Käufer wählte lediglich aus vorgegebenen Standardoptionen
Das Gericht hob hervor, dass der Käufer bei der Bestellung des Notebooks nur aus einem begrenzten Angebot an Standardkomponenten auswählen konnte. Er hatte keine Möglichkeit, individuelle Wünsche oder Anforderungen zu äußern, die über die vorgegebenen Optionen hinausgingen. Somit lag keine Individualisierung vor, die den Ausschluss des Widerrufsrechts rechtfertigen würde.
Die Entscheidung des OLG stärkt die Verbraucherrechte und stellt klar, dass eine Online-Konfiguration innerhalb vorgegebener Parameter nicht automatisch zum Verlust des Widerrufsrechts führt. Käufer können somit auch bei konfigurierten Produkten von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, solange keine echte Maßanfertigung vorliegt.
Der Bau eines PCs ist keine Maßanfertigung
Wenn du einen PC oder ein Notebook zusammenstellst, indem du aus verschiedenen Komponenten wählst, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt. Selbst wenn du einen schnelleren Prozessor, ein hochwertigeres Gehäuse oder mehr Speicher auswählst, bleibt es innerhalb der vorgegebenen Standardoptionen des Herstellers. Eine individuelle PC-Konfiguration nach deinen persönlichen Vorstellungen ist dadurch noch lange nicht gegeben.
Die Komponentenauswahl bei der Zusammenstellung eines Computers erfolgt in der Regel innerhalb eines fest definierten Rahmens. Der Hersteller gibt die möglichen Optionen vor, aus denen du wählen kannst. Ob Prozessorgeschwindigkeit, Speicherkapazität oder Gehäusedesign – alle diese Wahlmöglichkeiten sind standardisiert und keine individuelle Anfertigung nach deinen spezifischen Vorgaben.
Eine PC-Konfiguration mit Standardoptionen stellt keine Maßanfertigung dar, auch wenn du die Komponenten selbst auswählst.
Letztendlich entscheidest du nur darüber, welche der verfügbaren Standardkomponenten in deinem PC verbaut werden sollen. Eine wirkliche Maßanfertigung würde bedeuten, dass du ganz spezielle, einzigartige Vorgaben machst, die über die normalen Auswahlmöglichkeiten hinausgehen. Solange dies nicht der Fall ist und du dich im Rahmen der vorgegebenen Optionen bewegst, gilt der Zusammenbau deines Wunsch-PCs nicht als individuelle Anfertigung.
Konfiguration innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ist keine individuelle Anfertigung
Wenn du ein Notebook oder einen PC online konfigurierst, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um eine individuelle Anfertigung handelt. In vielen Fällen wählst du lediglich aus vorgegebenen Standardoptionen aus, die der Händler bereitstellt. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass eine solche Konfiguration innerhalb eines vorgegebenen Rahmens nicht als Maßanfertigung gilt und somit dein Widerrufsrecht nicht erlischt.
Schnellerer Prozessor, wertigeres Gehäuse, mehr Speicher per Klick wählbar
Beim Konfigurieren eines Notebooks oder PCs hast du oft die Möglichkeit, verschiedene Komponenten nach deinen Wünschen anzupassen. Mit wenigen Klicks kannst du beispielsweise einen schnelleren Prozessor, ein hochwertigeres Gehäuse oder mehr Arbeitsspeicher auswählen. Diese Optionen sind jedoch vom Händler vorgegeben und stellen keine individuelle Anfertigung dar. Du bewegst dich lediglich innerhalb eines festgelegten Rahmens und triffst deine Auswahl aus den verfügbaren Standardkomponenten.
Auswahl von Standardoptionen begründet kein Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Oberlandesgericht Brandenburg betont, dass die Auswahl von Standardoptionen bei der Online-Konfiguration eines Notebooks oder PCs nicht zum Erlöschen deines Widerrufsrechts führt. Auch wenn du die Komponenten nach deinen Vorstellungen zusammenstellst, handelt es sich nicht um eine Maßanfertigung im Sinne des Gesetzes. Du hast somit weiterhin das Recht, den Kaufvertrag innerhalb der geltenden Widerrufsfrist zu widerrufen und das Gerät zurückzugeben.
Es ist wichtig zu wissen, dass du als Käufer auch bei konfigurierten Notebooks und PCs vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kannst. Solange die Konfiguration innerhalb eines vorgegebenen Rahmens erfolgt und keine individuellen Sonderwünsche berücksichtigt werden, bleibt dein Rückgaberecht uneingeschränkt erhalten. Das gibt dir die nötige Sicherheit beim Online-Kauf und ermöglicht es dir, deine Kaufentscheidung noch einmal zu überdenken.
Fazit
Das Urteil des OLG Brandenburg ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz im Online-Handel. Es stellt klar, dass selbst bei konfigurierbaren Produkten wie PCs und Notebooks das Widerrufsrecht nicht automatisch ausgeschlossen ist. Für dich als Käufer bedeutet das mehr Sicherheit und Flexibilität beim Online-Shopping.
Die Rechtsprechung hat erkannt, dass die Auswahl aus verschiedenen Standardkomponenten noch keine individuelle Maßanfertigung darstellt. Solange du deine Konfiguration innerhalb der vom Händler vorgegebenen Optionen vornimmst, behältst du dein volles Widerrufsrecht. Das gibt dir die Möglichkeit, das Gerät nach Erhalt in Ruhe zu testen und gegebenenfalls zurückzusenden.
Für Online-Händler bedeutet das Urteil, dass sie auch bei konfigurierten Produkten akzeptieren müssen, wenn Kunden von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sie können sich nicht darauf berufen, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt, solange die Konfiguration im Rahmen der angebotenen Standardoptionen erfolgt. Diese Klarstellung schafft mehr Transparenz und Vertrauen im Online-Handel und stärkt die Position der Verbraucher.